OGTS

 
In Merkenich werden 2 Gruppen, in Rheinkassel 1 Gruppe eingerichtet. Jede Gruppe darf bis maximal 25 Kinder aufnehmen. Wegen Raummangel kann die Gruppe in Rheinkassel höchstens 22 Kinder aufnehmen.
Die Angebote der OGS sind freiwillig. Eine Betreuung ist in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr gewährleistet. In dieser Zeit finden Unterricht, Betreuung, Hausaufgabenhilfe und ein abwechslungsreiches Nachmittagsangebot mit den Schwerpunkten Kunst, Musik, Kultur und Sport statt.
 
 
Träger unserer OGS ist der Lino-Club aus Köln-Lindweiler.
Telefon: 0221-798858
Ansprechpartnerin für unsere Schule ist Frau Esther Karlsen. Sie ist zu sprechen von 11.00 - 16.00 Uhr in der GGS Spoerkelhof.
Telefon OGS Büro: 0221 - 3565065-14 / -24
 
 
Oberstes Ziel ist, dass sich alle Beteiligten (Kinder, Erzieherinnen und LehrerInnen) in der OGS wohl fühlen. Wir wollen die uns anvertrauten Kinder erfolgreich durch die Grundschule begleiten und auf das weitere (Schul-) Leben vorbereiten. Dazu benötigen wir vor allem auch Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.
 
 
Der Personaleinsatz erfolgt nach Bedarf und regelt sich nach der Zahl und Anwesenheit der Kinder. Für jede Gruppe steht eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung, die durch eine Ergänzungskraft, Lehrperson, Ehrenamtliche und weitere Kooperationspartner ergänzt wird.
 
 
Die außerunterrichtlichen Maßnahmen werden als Gruppenangebot erbracht. Die Größe der Gruppe richtet sich nach dem Inhalt des Angebotes sowie dem individuellen Förder- und Betreuungsbedarf, in einer Gruppe werden bis zu 20 Kindern betreut.
 
 
Die OGS bietet Ihnen auch in den Ferien eine verlässliche Betreuung und verschiedene Aktionen an, während insgesamt 6 Ferienwochen im Jahr. Die Teilnahme wird vor beginn der Sommerferien schriftlich abgefragt. Falls in Rheinkassel weniger als 10 Kinder für die Ferienaktionen angemeldet werden, wird die Gruppe für die Ferienzeit nach Merkenich verlegt. Über das Ferienprogramm werden Sie ebenfalls vorher schriftlich informiert. Die Ferienbetreuung ist in den Elternbeiträgen enthalten.
 
 
Die monatlichen Elternbeiträge sind nach der Einkommensstufe gestaffelt:
 bis 12.271 €             0,00 €
 bis 24.542 €            26,00 €
 bis 36.813 €            60,00 €
 bis 49.084 €            80,00 €
 bis 61.355 €           100,00 €
über 61.355 €           150,00 €
Über die Höhe des monatlichen Beitrags entscheidet das zuständige Jugendamt. Die Informationen dazu werden Sie zum Schuljahresbeginn durch das Jugendamt bekommen.
Die Bezieher von Leistungen gem. SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Sozialhilfe), von wirtschaftlicher Erziehungshilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen keinen Beitrag zahlen. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die OGS, so ist nur für 1 Kind der Elternbeitrag zu zahlen.
Hinzu kommen die Verpflegungskosten in Höhe von 50,– € im Monat. Darin sind enthalten das Mittagessen, Getränke und Zwischenmahlzeiten. Bei knapp 20 Schultagen im Monat kostet das Essen also ca. 2,50 € pro Tag. Die Verpflegungskosten werden durch den Trägerverein eingezogen. Für Bezieher von Leistungen gem SGB II und SGB XII sowie Asylbewerberleistungen gelten Ermäßigungen.
 
 
Der pädagogische Mittagstisch ist fester Bestandteil der OGS und deshalb verpflichtend. Lebensmittelallergien oder religiöse Gründe, die einer besonderen Berücksichtigung bedürfen, sind den Gruppenleiterinnen mitzuteilen.
 
Der Betreuungsvertrag wird für die Dauer eines Schuljahres abgeschlossen. Seine Laufzeit verlägert sich automatisch um ein Schuljahr, sofern der Vertrag nicht 2 Monate vor Ablauf des Schuljahres schriftlich durch den/die Erziehungsberechtigten gekündigt wird. Die Entscheidung, ob Ihr Kind am Ganztag teilnehmen soll, können Sie jedes Jahr neu treffen. Eine Abmeldung im laufenden Schuljahr ist nur bei zwingenden Gründen möglich (z.B. Umzug).
 
 
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen für die Anmeldung und Rückfragen zur Verfügung:
Anmeldeformulare erhalten Sie in der Schule.
Schicken Sie diese fristgerecht an die Schule zurück (per Post oder Fax). Die Anmeldung muss bis 30.03 des Jahres erfolgen, in dem Ihr Kind die OGS besuchen soll. Zum Schuljahresbeginn erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Betreuungsvertrag. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze begrenzt ist und Platzvergabe nach Dringlichkeit erfolgt. Nur bei fristgerechter Zusendung Ihrer Anmeldung kann sicher gestellt werden, dass Ihr Antrag bei der Vergabe der Plätze berücksichtigt wird. 
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