Offizielle Elterngremien

Zur Klassenpflegschaft gehören alle Erziehungsberechtigten einer Klasse. Sie wählen aus ihren Reihen eine(n) Vorsitzende(n) und den Stellvertreter. Diese laden zu Versammlungen ein, auf denen Informationen und Aussprachen über den Unterricht und das Klassenleben Thema sind. Ebenso können Vorhaben der Klasse, Erziehungsprobleme usw. diskutiert werden.

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft.
  • Sie vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigter der Schule und die Belange der Schule. Sie wählen aus ihrem Kreis eine(n) Vorsitzende(n) und den Stellvertreter. Ebenso wählen sie die Elternvertreter für die Schulkonferenz.
  • Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule.
  • Sie besteht zu gleichen Teilen aus Eltern und Lehrern. Hier beraten Eltern und Lehrer gemeinsam über Unterrichts- und Schulgestaltung. Weitere Informationen zu den einzelnen Gremien sind in der Schule erhältlich.