Beurlaubungen
vor und nach den Ferien können nur in dringenden und nachgewiesenen Ausnahmefällen durch die Schulaufsicht genehmigt werden. Anträge sind 6 Wochen vorher zu stellen.
vor und nach den Ferien können nur in dringenden und nachgewiesenen Ausnahmefällen durch die Schulaufsicht genehmigt werden. Anträge sind 6 Wochen vorher zu stellen.