Bücher

für den Unterricht werden zum größten Teil durch die Schule finanziert, den Kindern nur leihweise überlassen und nach Gebrauch an die nachfolgenden Schüler weitergegeben. Die Kinder sind deshalb zur pfleglichen Behandlung verpflichtet. Bei extremer Beschädigung (über die normale Abnutzung hinaus) sind Sie zu Ersatz verpflichtet. Versehen Sie die Bücher daher zu Schuljahresbeginn mit einem Schutzumschlag.